AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bühlmann Maschinenbau AG

  1. Allgemeines
    Diese allgemeinen Lieferbedingungen sind Bestandteil des Angebots und der Auftragsbestätigung sowie der ganzen Auftragsabwicklung. Von den „Allgemeinen Lieferbedingungen“ abweichende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
  2. Verbindlichkeit
    Unsere Angebote sind grundsätzlich einen Monat ab Ausstelldatum verbindlich. Spezielle Vereinbarungen müssen ausdrücklich schriftlich festgehalten sein.
  3. Lieferumfang
    Der Lieferumfang wird gemäss Angebot beschrieben. Zusätzliche Aufwendungen oder Abmachungen müssen schriftlich festgehalten sein oder werden separat nach Aufwand verrechnet.
  4. Lieferfrist
    Die Lieferfrist beginnt ab Eingang aller relevanten Unterlagen. Diese wird mit der Auftragsbestätigung bestätigt. Grundsätzlich gilt die angebotene Lieferfrist, in Ausnahmefällen kann sich diese aber verlängern. Die Lieferfrist endet bei der Meldung der Lieferbereitschaft.
  5. Verpackung
    Die Teile werden produktgerecht verpackt. Spezielle Verpackungen oder Lieferabmachungen werden verrechnet, ausser mit dem Kunden sind spezielle schriftliche Vereinbarungen festgehalten.
  6. Mängelrügen und Garantieansprüche
    Sollten von der Firma Bühlmann Maschinenbau AG gelieferte Produkte aus irgendeinem Grund zu berechtigten Beanstandungen Anlass geben, so haftet die Firma Bühlmann Maschinenbau AG nur im Rahmen der geleisteten Arbeit. Dies gilt auch bei angelieferten Werkstücken. Jeder weitere Anspruch, insbesondere Schadenersatzansprüche oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Material- und Folgeschäden von Produkten, welche von Kunden oder Drittfirmen beigestellt werden. Sicht- oder messbare Mängel sind innert 20 Tagen nach Lieferdatum zu melden. Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel sind bei deren Feststellung zu melden. Nach einem Jahr erlischt der Garantieanspruch.
  7. Preise
    Die Preise sind gemäss Angebot verbindlich. Preisbasis gemäss Auftragsbestätigung, grundsätzlich ab Werk, ohne Transport und Verpackung, Gebühren, Zölle, Umsatzsteuern, usw. Diese können jederzeit nachbelastet werden. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Es gelten die allgemeinen Mehrwertsteuersätze.
  8. Zahlungskonditionen
    Grundsätzlich 30 Tage netto oder nach Vereinbarung.
  9. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand für die Firma Bühlmann Maschinenbau AG und den Kunden ist im Kanton Luzern.

Schachen LU, 01.03.2021

Bühlmann Maschinenbau AG

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